Beschluss (EU) 2024/2779 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung (Ökodesign-Forum)
Mit dem Beschluss wird das Ökodesign-Forum förmlich als Sachverständigengruppe der Kommission eingesetzt, die die Entwicklung und Umsetzung der ESPR und der Energieverbrauchskennzeichnung unterstützt.
- 1Berät zu ESPR-Arbeitsplänen, Ökodesign-Anforderungen und der frühzeitigen Vorbereitung von Durchführungsrechtsakten.
- 2Die Mitgliedschaft kann Mitgliedstaaten, Industrie und KMU, Zivilgesellschaft, Verbraucher, Umweltorganisationen, Normungsorganisationen und Forschende umfassen.
- 3Die Gruppe kann bis zu 250 Mitglieder haben und umfasst eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten.
- 4Tagesordnungen, Protokolle und eingereichte Unterlagen unterliegen Transparenzvorschriften.
Überblick
Mit dem Beschluss wird das Ökodesign-Forum förmlich als Sachverständigengruppe der Kommission eingesetzt, die die Entwicklung und Umsetzung der ESPR und der Energieverbrauchskennzeichnung unterstützt.
Kernaussagen aus der amtlichen Quelle
Die folgenden Punkte sind eine von DPP Lens redaktionell strukturierte Lesehilfe auf Grundlage des lokalisierten Quelldatensatzes. Sie sind keine Zitate; den genauen Wortlaut und Zusammenhang enthält das amtliche Dokument.
- Berät zu ESPR-Arbeitsplänen, Ökodesign-Anforderungen und der frühzeitigen Vorbereitung von Durchführungsrechtsakten.
- Die Mitgliedschaft kann Mitgliedstaaten, Industrie und KMU, Zivilgesellschaft, Verbraucher, Umweltorganisationen, Normungsorganisationen und Forschende umfassen.
- Die Gruppe kann bis zu 250 Mitglieder haben und umfasst eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten.
- Tagesordnungen, Protokolle und eingereichte Unterlagen unterliegen Transparenzvorschriften.
Nutzung des Dokuments und Prüfung der Anwendbarkeit
Nutzen Sie dieses Rechts- oder Strategiedokument, um Anwendungsbereich, Begriffe, Termine und Verantwortlichkeiten zu ermitteln. Die Rechtswirkung hängt von der Art des Instruments ab; für konkrete Anforderungen können zusätzliche produktspezifische Maßnahmen erforderlich sein.
Für die Prüfung der Anwendbarkeit gleichen Sie den amtlichen Geltungsbereich mit dem Produkt, dem Zielmarkt, der Rolle des Wirtschaftsakteurs und dem maßgeblichen Zeitpunkt ab. Dokumentieren Sie Annahmen und holen Sie fachkundigen Rat ein, wenn die Auslegung erhebliche Folgen haben kann.
Prüfliste
Bevor Sie dieses Material für eine politische oder Compliance-Entscheidung heranziehen:
- Gleichen Sie Herausgeber, Dokumenttitel und Kennung mit der amtlichen Quelle ab.
- Öffnen Sie die amtliche Quelle und prüfen Sie die aktuelle Fassung, Anlagen, Berichtigungen und spätere Aktualisierungen.
- Unterscheiden Sie verbindliche Rechtstexte von politischer Planung, Umsetzungshinweisen, Nachrichten und Forschung.
- Ordnen Sie die Kernaussagen dem konkreten Produkt, Markt und der Rolle in der Wertschöpfungskette zu und halten Sie offene Prüfpunkte fest.
- Dokumentieren Sie Prüfdatum und verwendete Fassung und bewerten Sie die Schlussfolgerung bei Änderungen der Quelle neu.
Quelle und redaktionelle Angaben
- Kategorie: Recht und Politik
- Herausgeber: European Commission
- Dokument: Beschluss (EU) 2024/2779 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung (Ökodesign-Forum)
- Kennung: CELEX 32024D2779
- Prüfdatum von DPP Lens: 20. Juli 2026
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