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Recht & PolitikKommissionsbeschlussIn Kraft

Beschluss (EU) 2024/2779 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung (Ökodesign-Forum)

Mit dem Beschluss wird das Ökodesign-Forum förmlich als Sachverständigengruppe der Kommission eingesetzt, die die Entwicklung und Umsetzung der ESPR und der Energieverbrauchskennzeichnung unterstützt.

Offizielle Quelle
Offizielles Dokument öffnen
eur-lex.europa.eu
Kernaussagen
  • 1Berät zu ESPR-Arbeitsplänen, Ökodesign-Anforderungen und der frühzeitigen Vorbereitung von Durchführungsrechtsakten.
  • 2Die Mitgliedschaft kann Mitgliedstaaten, Industrie und KMU, Zivilgesellschaft, Verbraucher, Umweltorganisationen, Normungsorganisationen und Forschende umfassen.
  • 3Die Gruppe kann bis zu 250 Mitglieder haben und umfasst eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten.
  • 4Tagesordnungen, Protokolle und eingereichte Unterlagen unterliegen Transparenzvorschriften.

Überblick

Mit dem Beschluss wird das Ökodesign-Forum förmlich als Sachverständigengruppe der Kommission eingesetzt, die die Entwicklung und Umsetzung der ESPR und der Energieverbrauchskennzeichnung unterstützt.

Kernaussagen aus der amtlichen Quelle

Die folgenden Punkte sind eine von DPP Lens redaktionell strukturierte Lesehilfe auf Grundlage des lokalisierten Quelldatensatzes. Sie sind keine Zitate; den genauen Wortlaut und Zusammenhang enthält das amtliche Dokument.

  • Berät zu ESPR-Arbeitsplänen, Ökodesign-Anforderungen und der frühzeitigen Vorbereitung von Durchführungsrechtsakten.
  • Die Mitgliedschaft kann Mitgliedstaaten, Industrie und KMU, Zivilgesellschaft, Verbraucher, Umweltorganisationen, Normungsorganisationen und Forschende umfassen.
  • Die Gruppe kann bis zu 250 Mitglieder haben und umfasst eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten.
  • Tagesordnungen, Protokolle und eingereichte Unterlagen unterliegen Transparenzvorschriften.

Nutzung des Dokuments und Prüfung der Anwendbarkeit

Nutzen Sie dieses Rechts- oder Strategiedokument, um Anwendungsbereich, Begriffe, Termine und Verantwortlichkeiten zu ermitteln. Die Rechtswirkung hängt von der Art des Instruments ab; für konkrete Anforderungen können zusätzliche produktspezifische Maßnahmen erforderlich sein.

Für die Prüfung der Anwendbarkeit gleichen Sie den amtlichen Geltungsbereich mit dem Produkt, dem Zielmarkt, der Rolle des Wirtschaftsakteurs und dem maßgeblichen Zeitpunkt ab. Dokumentieren Sie Annahmen und holen Sie fachkundigen Rat ein, wenn die Auslegung erhebliche Folgen haben kann.

Prüfliste

Bevor Sie dieses Material für eine politische oder Compliance-Entscheidung heranziehen:

  • Gleichen Sie Herausgeber, Dokumenttitel und Kennung mit der amtlichen Quelle ab.
  • Öffnen Sie die amtliche Quelle und prüfen Sie die aktuelle Fassung, Anlagen, Berichtigungen und spätere Aktualisierungen.
  • Unterscheiden Sie verbindliche Rechtstexte von politischer Planung, Umsetzungshinweisen, Nachrichten und Forschung.
  • Ordnen Sie die Kernaussagen dem konkreten Produkt, Markt und der Rolle in der Wertschöpfungskette zu und halten Sie offene Prüfpunkte fest.
  • Dokumentieren Sie Prüfdatum und verwendete Fassung und bewerten Sie die Schlussfolgerung bei Änderungen der Quelle neu.

Quelle und redaktionelle Angaben

  • Kategorie: Recht und Politik
  • Herausgeber: European Commission
  • Dokument: Beschluss (EU) 2024/2779 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung (Ökodesign-Forum)
  • Kennung: CELEX 32024D2779
  • Prüfdatum von DPP Lens: 20. Juli 2026

Amtliche Quelle öffnen

Redaktioneller Hinweis

Diese Seite ist eine redaktionelle Orientierungshilfe von DPP Lens. Sie ersetzt den amtlichen Text nicht und ist weder als Rechtsberatung noch als abschließende Konformitätsbewertung zu verstehen.

DPP Lens bietet eine operative Einordnung, keine Rechtsberatung oder offizielle Konformitätsbewertung. Maßgeblich ist stets der verlinkte amtliche Text.

Übersetzte Zusammenfassungen sind redaktionell. Detailfelder können auf Englisch zurückfallen; maßgeblich für amtliche EU-Rechtstexte ist EUR-Lex.

Dokumentdetails
Rechtsstatus
In Kraft
Inhaltsbereiche
Recht & Politik
Kennung
CELEX 32024D2779
Herausgeber
European Commission
Veröffentlicht
29. Oktober 2024
In Kraft ab
29. Oktober 2024
Zuletzt geprüft
20. Juli 2026
ESPRGovernanceÖkodesign
Verwandte Inhalte

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Verordnung

Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

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