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Digitaler Produktpass für Batterien

Das Batterieportal der Europäischen Kommission bündelt den sektorspezifischen Anwendungsbereich, die Verantwortlichkeiten, die Architektur, die Umsetzungsschritte und unterstützende Materialien zum EU-Batteriepass.

Offizielle Quelle
Offizielles Dokument öffnen
single-market-economy.ec.europa.eu
Kernaussagen
  • 1Batterien sind die erste Produktgruppe, für die ein digitaler Produktpass in der EU verpflichtend wird.
  • 2Ab dem 18. Februar 2027 gilt die Pflicht für jede in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene LMT-Batterie, Industriebatterie mit mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie.
  • 3Der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in Verkehr bringt, ist für die Erstellung und Pflege des Passes verantwortlich; Lieferanten von Komponenten und Modulen sind nicht automatisch der verantwortliche Wirtschaftsakteur.
  • 4Ein QR-Code verknüpft die Batterie mit ihrem Pass. Detaillierte Daten verbleiben dezentral beim verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder seinem Dienstleister, während die erforderlichen Kennungen und Metadaten auf EU-Ebene registriert werden.
  • 5Die Seite gliedert die erwarteten Informationen in Identifizierung, technische Merkmale, Leistung und Haltbarkeit, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling sowie Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit.

Überblick

Das Batterieportal der Europäischen Kommission bündelt den sektorspezifischen Anwendungsbereich, die Verantwortlichkeiten, die Architektur, die Umsetzungsschritte und unterstützende Materialien zum EU-Batteriepass.

Kernaussagen aus der amtlichen Quelle

Die folgenden Punkte sind eine von DPP Lens redaktionell strukturierte Lesehilfe auf Grundlage des lokalisierten Quelldatensatzes. Sie sind keine Zitate; den genauen Wortlaut und Zusammenhang enthält das amtliche Dokument.

  • Batterien sind die erste Produktgruppe, für die ein digitaler Produktpass in der EU verpflichtend wird.
  • Ab dem 18. Februar 2027 gilt die Pflicht für jede in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene LMT-Batterie, Industriebatterie mit mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie.
  • Der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in Verkehr bringt, ist für die Erstellung und Pflege des Passes verantwortlich; Lieferanten von Komponenten und Modulen sind nicht automatisch der verantwortliche Wirtschaftsakteur.
  • Ein QR-Code verknüpft die Batterie mit ihrem Pass. Detaillierte Daten verbleiben dezentral beim verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder seinem Dienstleister, während die erforderlichen Kennungen und Metadaten auf EU-Ebene registriert werden.
  • Die Seite gliedert die erwarteten Informationen in Identifizierung, technische Merkmale, Leistung und Haltbarkeit, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling sowie Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit.

Nutzung des Dokuments und Prüfung der Anwendbarkeit

Nutzen Sie diese Anleitung zur Planung von Arbeitsschritten und Nachweisen. Prüfen Sie Version und Veröffentlichungsdatum und unterscheiden Sie Verfahrenshinweise von verbindlichen Anforderungen des zugrunde liegenden Rechtsakts.

Für die Prüfung der Anwendbarkeit gleichen Sie den amtlichen Geltungsbereich mit dem Produkt, dem Zielmarkt, der Rolle des Wirtschaftsakteurs und dem maßgeblichen Zeitpunkt ab. Dokumentieren Sie Annahmen und holen Sie fachkundigen Rat ein, wenn die Auslegung erhebliche Folgen haben kann.

Prüfliste

Bevor Sie dieses Material für eine politische oder Compliance-Entscheidung heranziehen:

  • Gleichen Sie Herausgeber, Dokumenttitel und Kennung mit der amtlichen Quelle ab.
  • Öffnen Sie die amtliche Quelle und prüfen Sie die aktuelle Fassung, Anlagen, Berichtigungen und spätere Aktualisierungen.
  • Unterscheiden Sie verbindliche Rechtstexte von politischer Planung, Umsetzungshinweisen, Nachrichten und Forschung.
  • Ordnen Sie die Kernaussagen dem konkreten Produkt, Markt und der Rolle in der Wertschöpfungskette zu und halten Sie offene Prüfpunkte fest.
  • Dokumentieren Sie Prüfdatum und verwendete Fassung und bewerten Sie die Schlussfolgerung bei Änderungen der Quelle neu.

Quelle und redaktionelle Angaben

  • Kategorie: Umsetzungshinweise
  • Herausgeber: European Commission Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs
  • Dokument: Digitaler Produktpass für Batterien
  • Prüfdatum von DPP Lens: 7. August 2026

Amtliche Quelle öffnen

Redaktioneller Hinweis

Dies ist eine laufend aktualisierte Umsetzungsseite der Kommission. Ihr Zeitplan ist ausdrücklich indikativ; der verbindliche Anwendungsbereich, die Termine und Datenpflichten ergeben sich aus der Verordnung (EU) 2023/1542 und den anwendbaren delegierten oder Durchführungsrechtsakten.

Dies ist eine laufend aktualisierte Umsetzungsseite der Kommission. Ihr Zeitplan ist ausdrücklich indikativ; der verbindliche Anwendungsbereich, die Termine und Datenpflichten ergeben sich aus der Verordnung (EU) 2023/1542 und den anwendbaren delegierten oder Durchführungsrechtsakten.

DPP Lens bietet eine operative Einordnung, keine Rechtsberatung oder offizielle Konformitätsbewertung. Maßgeblich ist stets der verlinkte amtliche Text.

Übersetzte Zusammenfassungen sind redaktionell. Detailfelder können auf Englisch zurückfallen; maßgeblich für amtliche EU-Rechtstexte ist EUR-Lex.

Dokumentdetails
Rechtsstatus
Fortlaufende Leitlinie
Inhaltsbereiche
Leitfäden & Ressourcen
Herausgeber
European Commission Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs
Zuletzt geprüft
7. August 2026
BatterienDPPRegister
Verwandte Inhalte

Weitere offizielle Quellen zu diesem Thema.

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