Leitfaden: Digitaler Batteriepass – Datenpunkte nach Kategorie
Version 1.0 ordnet 71 Datenpunkte des Batteriepasses EV-, LMT- und Industriebatterien zu und kennzeichnet sie mit Stand Februar 2027 als verpflichtend, optional, bedingt anwendbar oder nicht auszufüllen beziehungsweise anzuzeigen.
- 1Die Tabelle führt 71 Datenpunkte auf Artikel 77 Absatz 3, Anhang VI Teil A und Anhang XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 zurück.
- 2Sie deckt Identifizierung und Herstellung, Materialien und Rezyklatanteile, Leistung und Haltbarkeit, Konformität und Demontage sowie dynamische Gesundheits- und Nutzungsdaten ab.
- 3Die 71 Punkte sind nicht alle verpflichtend: Die Anwendbarkeit unterscheidet sich je nach Batteriekategorie und umfasst optionale, bedingt anwendbare und vorübergehend nicht anzuzeigende Informationen.
- 4Mit Stand Februar 2027 sind die Erklärung und Kennzeichnung zum CO₂-Fußabdruck sowie Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung als nicht auszufüllen oder anzuzeigen gekennzeichnet, bis ein Format durch einen Durchführungsrechtsakt festgelegt wird.
- 5Mehrere Zustands- und Lebensdauerfelder unterscheiden sich wesentlich zwischen EV-, LMT- und Industriebatterien. Teams sollten deshalb kategorienspezifische Datenregeln statt einer universellen Prüfliste entwickeln.
- 6Das Dokument ist eine Hilfe zur Umsetzungsvorbereitung, keine verbindliche Position der Kommission, und begründet keine über das anwendbare Recht hinausgehenden Anforderungen.
Überblick
Version 1.0 ordnet 71 Datenpunkte des Batteriepasses EV-, LMT- und Industriebatterien zu und kennzeichnet sie mit Stand Februar 2027 als verpflichtend, optional, bedingt anwendbar oder nicht auszufüllen beziehungsweise anzuzeigen.
Kernaussagen aus der amtlichen Quelle
Die folgenden Punkte sind eine von DPP Lens redaktionell strukturierte Lesehilfe auf Grundlage des lokalisierten Quelldatensatzes. Sie sind keine Zitate; den genauen Wortlaut und Zusammenhang enthält das amtliche Dokument.
- Die Tabelle führt 71 Datenpunkte auf Artikel 77 Absatz 3, Anhang VI Teil A und Anhang XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 zurück.
- Sie deckt Identifizierung und Herstellung, Materialien und Rezyklatanteile, Leistung und Haltbarkeit, Konformität und Demontage sowie dynamische Gesundheits- und Nutzungsdaten ab.
- Die 71 Punkte sind nicht alle verpflichtend: Die Anwendbarkeit unterscheidet sich je nach Batteriekategorie und umfasst optionale, bedingt anwendbare und vorübergehend nicht anzuzeigende Informationen.
- Mit Stand Februar 2027 sind die Erklärung und Kennzeichnung zum CO₂-Fußabdruck sowie Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung als nicht auszufüllen oder anzuzeigen gekennzeichnet, bis ein Format durch einen Durchführungsrechtsakt festgelegt wird.
- Mehrere Zustands- und Lebensdauerfelder unterscheiden sich wesentlich zwischen EV-, LMT- und Industriebatterien. Teams sollten deshalb kategorienspezifische Datenregeln statt einer universellen Prüfliste entwickeln.
- Das Dokument ist eine Hilfe zur Umsetzungsvorbereitung, keine verbindliche Position der Kommission, und begründet keine über das anwendbare Recht hinausgehenden Anforderungen.
Nutzung des Dokuments und Prüfung der Anwendbarkeit
Nutzen Sie diese Anleitung zur Planung von Arbeitsschritten und Nachweisen. Prüfen Sie Version und Veröffentlichungsdatum und unterscheiden Sie Verfahrenshinweise von verbindlichen Anforderungen des zugrunde liegenden Rechtsakts.
Für die Prüfung der Anwendbarkeit gleichen Sie den amtlichen Geltungsbereich mit dem Produkt, dem Zielmarkt, der Rolle des Wirtschaftsakteurs und dem maßgeblichen Zeitpunkt ab. Dokumentieren Sie Annahmen und holen Sie fachkundigen Rat ein, wenn die Auslegung erhebliche Folgen haben kann.
Prüfliste
Bevor Sie dieses Material für eine politische oder Compliance-Entscheidung heranziehen:
- Gleichen Sie Herausgeber, Dokumenttitel und Kennung mit der amtlichen Quelle ab.
- Öffnen Sie die amtliche Quelle und prüfen Sie die aktuelle Fassung, Anlagen, Berichtigungen und spätere Aktualisierungen.
- Unterscheiden Sie verbindliche Rechtstexte von politischer Planung, Umsetzungshinweisen, Nachrichten und Forschung.
- Ordnen Sie die Kernaussagen dem konkreten Produkt, Markt und der Rolle in der Wertschöpfungskette zu und halten Sie offene Prüfpunkte fest.
- Dokumentieren Sie Prüfdatum und verwendete Fassung und bewerten Sie die Schlussfolgerung bei Änderungen der Quelle neu.
Quelle und redaktionelle Angaben
- Kategorie: Umsetzungshinweise
- Herausgeber: European Commission Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs
- Dokument: Leitfaden: Digitaler Batteriepass – Datenpunkte nach Kategorie
- Kennung: Version 1.0 · Ares(2026)7579758
- Prüfdatum von DPP Lens: 7. August 2026
Redaktioneller Hinweis
Version 1.0 ist zusammen mit der Verordnung (EU) 2023/1542 und späteren delegierten oder Durchführungsrechtsakten zu lesen. Das Dokument bezeichnet sich als nicht verbindlich und kann weiterentwickelt werden. Seine Tabellenüberschriften verwenden mehrfach „LMV“; diese Zusammenfassung folgt der Verordnung und verwendet „LMT“.
Version 1.0 ist zusammen mit der Verordnung (EU) 2023/1542 und späteren delegierten oder Durchführungsrechtsakten zu lesen. Das Dokument bezeichnet sich als nicht verbindlich und kann weiterentwickelt werden. Seine Tabellenüberschriften verwenden mehrfach „LMV“; diese Zusammenfassung folgt der Verordnung und verwendet „LMT“.
DPP Lens bietet eine operative Einordnung, keine Rechtsberatung oder offizielle Konformitätsbewertung. Maßgeblich ist stets der verlinkte amtliche Text.
Übersetzte Zusammenfassungen sind redaktionell. Detailfelder können auf Englisch zurückfallen; maßgeblich für amtliche EU-Rechtstexte ist EUR-Lex.
Weitere offizielle Quellen zu diesem Thema.
