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Recht & PolitikVerordnungIn Kraft

Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Die Batterieverordnung ist die erste sektorspezifische Rechtsvorschrift, die einen Produktpass verbindlich vorschreibt, und legt batteriespezifische Inhalte, Zugangsebenen, Kennungen und Verantwortlichkeiten über den Lebenszyklus fest.

Offizielle Quelle
Offizielles Dokument öffnen
eur-lex.europa.eu
Kernaussagen
  • 1Ab dem 18. Februar 2027 muss jede LV-Batterie, jede Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie über einen Batteriepass verfügen.
  • 2Der Pass enthält Daten zum Batteriemodell und Daten zur einzelnen Batterie, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.
  • 3Die Informationen sind in Zugangsebenen für die Öffentlichkeit, Behörden/notifizierte Stellen und Personen mit berechtigtem Interesse unterteilt.
  • 4QR-Codes und eindeutige Kennungen verweisen auf den Pass.
  • 5Umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien erhalten einen neuen Pass, der mit dem ursprünglichen Pass oder den ursprünglichen Pässen verknüpft ist.

Überblick

Die Batterieverordnung ist die erste sektorspezifische Rechtsvorschrift, die einen Produktpass verbindlich vorschreibt, und legt batteriespezifische Inhalte, Zugangsebenen, Kennungen und Verantwortlichkeiten über den Lebenszyklus fest.

Kernaussagen aus der amtlichen Quelle

Die folgenden Punkte sind eine von DPP Lens redaktionell strukturierte Lesehilfe auf Grundlage des lokalisierten Quelldatensatzes. Sie sind keine Zitate; den genauen Wortlaut und Zusammenhang enthält das amtliche Dokument.

  • Ab dem 18. Februar 2027 muss jede LV-Batterie, jede Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie über einen Batteriepass verfügen.
  • Der Pass enthält Daten zum Batteriemodell und Daten zur einzelnen Batterie, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.
  • Die Informationen sind in Zugangsebenen für die Öffentlichkeit, Behörden/notifizierte Stellen und Personen mit berechtigtem Interesse unterteilt.
  • QR-Codes und eindeutige Kennungen verweisen auf den Pass.
  • Umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien erhalten einen neuen Pass, der mit dem ursprünglichen Pass oder den ursprünglichen Pässen verknüpft ist.

Nutzung des Dokuments und Prüfung der Anwendbarkeit

Nutzen Sie dieses Rechts- oder Strategiedokument, um Anwendungsbereich, Begriffe, Termine und Verantwortlichkeiten zu ermitteln. Die Rechtswirkung hängt von der Art des Instruments ab; für konkrete Anforderungen können zusätzliche produktspezifische Maßnahmen erforderlich sein.

Für die Prüfung der Anwendbarkeit gleichen Sie den amtlichen Geltungsbereich mit dem Produkt, dem Zielmarkt, der Rolle des Wirtschaftsakteurs und dem maßgeblichen Zeitpunkt ab. Dokumentieren Sie Annahmen und holen Sie fachkundigen Rat ein, wenn die Auslegung erhebliche Folgen haben kann.

Prüfliste

Bevor Sie dieses Material für eine politische oder Compliance-Entscheidung heranziehen:

  • Gleichen Sie Herausgeber, Dokumenttitel und Kennung mit der amtlichen Quelle ab.
  • Öffnen Sie die amtliche Quelle und prüfen Sie die aktuelle Fassung, Anlagen, Berichtigungen und spätere Aktualisierungen.
  • Unterscheiden Sie verbindliche Rechtstexte von politischer Planung, Umsetzungshinweisen, Nachrichten und Forschung.
  • Ordnen Sie die Kernaussagen dem konkreten Produkt, Markt und der Rolle in der Wertschöpfungskette zu und halten Sie offene Prüfpunkte fest.
  • Dokumentieren Sie Prüfdatum und verwendete Fassung und bewerten Sie die Schlussfolgerung bei Änderungen der Quelle neu.

Quelle und redaktionelle Angaben

  • Kategorie: Recht und Politik
  • Herausgeber: European Parliament and Council of the European Union
  • Dokument: Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG
  • Kennung: CELEX 32023R1542
  • Prüfdatum von DPP Lens: 20. Juli 2026

Amtliche Quelle öffnen

Redaktioneller Hinweis

Diese Seite ist eine redaktionelle Orientierungshilfe von DPP Lens. Sie ersetzt den amtlichen Text nicht und ist weder als Rechtsberatung noch als abschließende Konformitätsbewertung zu verstehen.

The Regulation applies from 18 February 2024, with the battery-passport obligation applying from 18 February 2027 to the battery categories specified in Article 77.

DPP Lens bietet eine operative Einordnung, keine Rechtsberatung oder offizielle Konformitätsbewertung. Maßgeblich ist stets der verlinkte amtliche Text.

Übersetzte Zusammenfassungen sind redaktionell. Detailfelder können auf Englisch zurückfallen; maßgeblich für amtliche EU-Rechtstexte ist EUR-Lex.

Dokumentdetails
Rechtsstatus
In Kraft
Inhaltsbereiche
Recht & Politik
Kennung
CELEX 32023R1542
Herausgeber
European Parliament and Council of the European Union
Veröffentlicht
28. Juli 2023
In Kraft ab
17. August 2023
Zuletzt geprüft
20. Juli 2026
BatterienDPP
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